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kleine einblicke:

Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung


Datenschutz leitet sich aus dem Grundrecht aus informationelle Selbstbestimmung ab. Dieses ergibt sich Art.2 Abs.1 GG (Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit) und Art 1 Abs.1 GG (Unantastbarkeit der Menschenwürde). Volkszählungsurteil vom 15.12.1983:

"Wer nicht mit hinreichender Sicherheit überschauen kann, welche ihn betreffenden Informationen in bestimmten Bereichen seiner Umwelt bekannt sind, und wer das Wissen möglicher Kommunikationspartner nicht einigermaßen abzuschätzen vermag, kann in seiner Freiheit wesentlich gehemmt werden, aus eigener Selbstbestimmung zu planen und zu entscheiden. [...]
Wer unsicher ist, ob abweichende Verhaltensweisen jederzeit notiert und als Information dauerhaft gespeichert, verwendet oder weitergegeben werden, wird versuchen, nicht durch solche Verhaltensweisen aufzufallen. Wer damit rechnet, daß etwa die Teilnahme an einer Versammlung oder Bürgerinitiative behördlich registriert wird und daß ihm dadurch Risiken entstehen, wird möglicherweise auf eine Ausübung seiner entsprechenden Grundrechte (Art. 8, 9 GG – Versammlungsfreiheit; Vereinigungs-, Koalitionsfreiheit) verzichten.“

  • Dieses Recht kann nur ausgeübt werden, wenn einzelne wissen, was bei welchen Stellen in welchem Umfang über sie gespeichert ist.
  • Es besagt, daß jeder grundsätzlich selbst darüber entscheiden kann, ob er personenbezogene (Einzelangaben über persönliche und sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person – nach § 3 I Bundesdatenschutzgesetz) Daten preisgibt.
  • Rechtlich darf das Recht auf informationelle Selbstbestimmung beschränkt werden, jedoch darf diese Beschränkung nur so weit gehen, als es zum Schutz öffentlicher Interessen notwendig ist (Grundsatz der Verhältnismässigkeit) und der Bürger muss die Vorraussetzungen und den Umfang der Beschränkungen klar erkennen können (Gebot der Normenklarheit).
  • Zweck: die für eine demokratische Gesellschaft unerläßliche Kommunikation zu ermöglichen, indem ein Umgang mit personenbezogenen Daten ohne Beteiligung des Betroffenen verhindert und damit dessen Handlungsfähigkeit gesichert wird.
  • Dies verlangt die sogenannte „informationelle Gewaltenteilung“, also Unterbindung von nicht genehmigten Datenflüssen zwischen Stellen mit unterschiedlichen Aufgaben und Funktionen.
  • Aktuelles Problem: Daten sind technisch gesehen unbegrenzt speicherbar und jederzeit ohne Rücksicht auf Entfernungen in Sekundenschnelle abrufbar. Durch den Aufbau von Informationssystemen aus verschiedenen Datensammlungen ist es möglich, teilweise oder weitgehend ein Persönlichkeitsbild zusammenzufügen. Dabei kann der Betroffene die Richtigkeit und Verwendung kaum kontrollieren.
  • Aus diesem Grund bedarf es mehr organisatorischer und verfahrensrechtlicher Vorkehrungen, um einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts entgegenzuwirken.



Einige Texte zum Recht auf Informationelle Selbstbestimmung:

http://www.cs.uni-magdeburg.de/~sschimke/informationelle_selbstbestimmung.html
http://www.afs-rechtsanwaelte.de/volkszaehlung.htm
http://www.user.tu-berlin.de/sebinefg/InfSBest.htm
http://www.lfd.nrw.de/infostand/info_2_5.html
http://www-public.rz.uni-duesseldorf.de/~kehr/inhalt.htm

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Otto-Kataloge: Überwachung für alle
Kaum eineR schien Anstoß an den Antiterrorgesetzen von Otto Schily zu nehmen, die er im Oktober letzten Jahres im Zuge der Terrorhysterie aus den Schubladen hervorzauberte. Nur ein paar Bürgerrechtsgrüppchen meldeten sich zu Wort, die üblichen Verdächtigen, doch nach ein paar Tagen war der Schrei der Empörung auch schon vergessen. Schließlich sind wir auf Terroristenjagd, und dafür müssen auch gewisse "Opfer" gebracht werden.

Was der Otto-Katalog uns an "Sicherheit" bringt:

Wir freuen uns sehr über die Kompetenzerweiterung des Verfassungsschutzes (VS). Dieser darf jetzt auch solche Bestrebungen beobachten, die sich "gegen den Gedanken der Völkerverständigung oder gegen das friedliche Zusammenleben der Völker richten". Das klingt großartig, nur leider ist nicht davon auszugehen, daß nun rassistische äußerungen von Politikern ("Kinder statt Inder") oder Bundeswehreinsätze beobachtet werden. Vielmehr kann die Schwammigkeit dieser Gesetzespoesie dazu dienen, sämtliche Bestrebungen zu beobachten, die sich gegen "befreundete" Länder bzw. Länder, mit denen die Bundesrepublik Geschäfte machen will, richten. Also z.B. Demonstrationen gegen Menschenrechtsverletzungen in China, RegimekritikerInnen des Iran usw.
Dem Verfassungsschutz gegenüber sind Banken nun verplichtet, Auskünfte über Konten von Organisationen und Personen, die extremistischer Bestrebungen verdächtig sind, zu geben. Bei "sicherheitsempfindlichen Tätigkeiten" (Versorgungseinrichtungen, Infrastruktureinrichtungen wie Bahn, Post, Telekommunikationsunternehmen, Chemieanlagen, Banken etc.) gilt auch eine Auskunftspflicht. Ob das ein zweite Welle der Berufsverbote gleich dem Radikalenerlass der 70er nach sich ziehen wird, darüber kann mensch nur spekulieren.
Schily hat noch ein weiteres Geschenk für den VS und den Militärischen Abschirmdienst (MAD). Sie dürfen endlich legal sog. IMSI-Catcher zur Ermittlung des Standortes von Mobilfunkendgeräten (Handy) und zur Ermittlung der Geräte- und Kartennummern einsetzen (u.a. zur Erstellung von Bewegungsprofilen) - was sie natürlich längst tun, z.B. während Castor-Transporten.

Besonders schwerwiegend sind die Änderungen, die die Kompetenzen des Bundeskriminalamtes (BKA) erweitern. Galt früher noch, daß wir aus den Erfahrungen von Gestapo und Stasi auf eine starke Trennung von geheimdienstlichen Maßnahmen und der polizeilichen Exekutive beharren müssen, um eine unkontrollierbare Zusammenballung von Macht zu verhindern, wird nun an mehrereren Punkten des Otto-Katalogs diese Grenze überschritten. So erhält das BKA eine sog. Vorfeldermittlungsbefugnis. Durch diese ist das BKA befugt, nach allen Seiten zu ermitteln, ohne daß überhaupt ein Verdacht vorliegen muß. Darunter fallen z.B. breit angelegte Telefonabhöraktionen. Entscheidend ist dabei, daß der Verdacht erst am Ende der Ermittlung steht, so daß mit dieser Vorfeldermittlungsbefugnis nahezu alle überwachungsmaßnahmen gerechtfertigt werden können. Das ist auch dem Bundesministerium für Justiz, erstaunlicherweise eines der inhaltlich schärfsten Kritiker, zuviel:

Datensammlungen "auf Vorrat" - nämlich für ein nur möglicherweise zukünftig zu führendes Ermittlungsverfahren - anzulegen und auf unbestimmte Zeit vorzuhalten wäre als verdachtsunabhängige Vorratserhebung und -speicherung ist jedoch im Hinblick auf das durch Artikel 2 Abs. 1 i.V.m. Artikel 1 GG geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht unzulässig.

Weiterhin erhält das BKA eine Ermittlungskompetenz für bestimmte schwere Formen der "Datennetzkriminalität", insbesondere wenn schwerwiegende Vermögensschäden vorliegen. Dazu schreibt das BM für Justiz:

Ließe sich eine Ermittlungszuständigkeit des Bundeskriminalamts allein unter Hinweis auf besonders schwerwiegende (Vermögens-)Schäden, die durch bestimmte Straftaten verursacht werden, rechtfertigen, wäre damit letztlich der Weg für eine beinahe uferlose Ausweitung der Ermittlungszuständigkeiten des BKA geöffnet und wären die verfassungsrechtlich gewährleisteten polizeilichen Kompetenzen der Länder in Gefahr.

Der Aufbau des BKA als Bundespolizei ist ein weiterer Schritt zur Zentralisierung der "Inneren Sicherheit", hier wird ähnlich dem Bundesgrenzschutz (BGS) eine "Reservearmee" (Gössner) geschaffen für den "Krieg gegen den Terrorismus" bzw. früher "gegen das Verbrechen".
Auch die Kompetenzen des BGS werden natürlich erweitert. Neben der neuen Aufgabe als "Skymarshals", bei der sie auch in Flugzeugen ihr Unwesen treiben dürfen, wird ihr originärer Aufgabenbereich des "Grenzschutzes" auf einen Bereich von 30 km landeinwärts erweitert, in Küstengebiet bis zu 50 km. Schon hier wird deutlich, daß es weniger um Terrorismusbekämpfung geht, als darum, möglichst wenige MigrantInnen ins Land zu lassen, denn welcher Terrorist würde schon mit dem Paddelboot nach Deutschland kommen. Damit verbunden ist eine Ausweitung der Schleierfahndung, also verdachtsloser Kontrollen, die bekannterweise besonders gerne auf dunkelhäutige Menschen angewendet wird.
Insgesamt richten sich ca. 80% des Otto-Katalogs gegen MigrantInnen.
  • Die personenbezogenen Daten von Visaantragstellern werden mit denen der Sicherheitsbehörden abgeglichen und dort u.U. dauerhaft gespeichert, wenn bestimmte "Gruppenmerkmale" (z.B. Staatsangehörigkeit) vorliegen.
  • Geheimdienste erhalten ungehinderten Zugriff auf sämtliche Daten des Ausländerzentralregisters (AZR), so dass sämtliche Ausländer in das geheimdienstliche Blickfeld geraten
  • Die Möglichkeit einer Rasterfahndung mit allen personenbezogenen Daten aus dem AZR wird nicht nur der Polizei, sondern sämtlichen Geheimdiensten erlaubt, ohne dass eine konkrete Gefahr im Einzelfall bestehen müsste (nur generell zur Abwehr einer Gefahr).
  • Alle Asyl- und Ausländerbehörden können von sich aus Daten an die Verfassungsschutzämter weitergeben - ohne dass eine spätere Weitergabe der Daten an Verfolgerstaaten ausgeschlossen wäre.
  • Mit Einführung der Sprachanalyse zur Herkunftsbestimmung werden Sprachdatenbestände aufgebaut, die der Polizei zur Sprecheridentifikation dienen können (das bedeutet, daß zukünftig "Sprachwissenschaftler" entscheiden werden, ob ein Mensch hier bleiben darf oder abgeschoben wird)
  • Ausländervereine sollen künftig erleichtert verboten werden können, wenn sie öffentlichen deutschen Interessen entgegenstehen
  • eine Abschiebung ist möglich, sobald Flüchtlinge "die Sicherheit gefährden", wenn sie sich bei der Verfolgung ihrer politischen Ziele an Gewalttätigkeiten beteiligen, oder einer Vereinigung angehören, die den internationalen Terrorismus unterstützt. An dieser Stelle wird somit der Abschiebeschutz der Genfer Flüchtlingskonvention gebrochen.
Sepperat beschlossen ist außerdem die Ausdehnung des Anti-Terror-Instrumentariums auf ausländische Vereinigungen (§ 129b StGB).

Vermessen

Um nicht ganz so diskriminierend zu wirken, hat sich Schily noch Mühe zu geben, mit neuester Technik eine verbesserte überwachung für alle zu schaffen. Biometrie heißt das Zauberwort, das uns "fälschungssichere" Ausweise bringen soll (Die alten waren übrigens damals auch schon "fälschungssicher"). Neben Hologrammen und ähnlichem Schnickschnack, die teilweise auch schon bei dem alten Ausweis benutzt wurden, ist die große Neuerung ein kleiner Chip, der seit dem 1.1.2002 bereits die neuen Ausweise ziert. Allerdings ist auf diesem Chip bisher noch nichts gespeichert, da die Entscheidung, welche biometrischen Daten gespeichert werden sollen, noch aussteht. Im Gespräch sind Gesichtsvermessung, Iriserkennung oder auch die biometrischen Daten des Fingerabdrucks. (nur nebenbei: bei der Gesichtserkennung gehen Wissenschaftler von nur 60-70% Erkennungswahrscheinlichkeit bei optimalen Bedingungen aus) Die Daten werden verschlüsselt und können nur mit Hilfe eines speziellen Lesegerätes entschlüsselt werden. Gegen fälschlich zugeordnete Merkmale vorzugehen, wird dadurch fast unmöglich. Dazu kommt, daß durch die biometrische Totalerfassung der Bevölkerung eine digitale Basis geschaffen wird, die für überwachungsmaßnahmen und Abgleichsverfahren genutzt werden kann. Um nur zwei Beispiele zu nennen: Da auch jetzt schon jede Demonstration ausgiebig gefilmt wird, ist es demnächst ein Leichtes, auch die Namen aller DemonstrantInnen herauszufinden, bzw. eine bestimmte Person aus einer gefilmten Menschenmenge.

Wer unsicher ist, ob abweichende Verhaltensweisen jederzeit notiert und als Information dauerhaft gespeichert werden, verwendet oder weitergegeben, wird versuchen, nicht durch solche Verhaltensweisen aufzufallen. (BVerfGE 65, 43)

Gibt es an einem Tatort Spuren, z.B. Fingerabdrücke, werden diese nur mit der Zentraldatei abgeglichen und schon haben wir den Verdächtigen. Dadurch wird die Unschuldsvermutung umgekehrt, denn nun muß der Verdächtige beweisen, daß er nicht der Gesuchte ist.
Zwar soll bisher keine bundesweite Zentraldatei geschaffen werden, auf Landesebene müssen aber zwangsweise Zentraldateien existieren, ansonsten macht dieses System keinen Sinn. Diese Landesdateien dann zusammenzuführen, dürfte dann nicht mehr benötigen als ein paar Mausklicke.

Was hat das mit Terrorismusbekämpfung zu tun?, fragt sich nicht nur Burkhard Hirsch, der letzte Linksliberale in der FDP, auch das BM für Justiz spricht deutliche Worte:

Im Hinblick auf den Titel "Terrorismusbekämpfungsgesetz" scheint es zudem angeraten, den Gesetzentwurf auch tatsächlich auf Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus zu beschränken.

Der auf den 11. Sept. folgende Sicherheitsaktionismus hat viele Vorschläge wieder ans Licht gebracht, die schon lange die Wunschzettel der Law & Order-Fraktion schmücken und meist schon früher als untauglich abgelehnt wurden. Als weitere Tendenz ist ein Comeback der Geheimdienste zu beobachten, die nach dem Verschwinden der DDR auf einmal ohne Aufgabenfeld waren, und nun sich ein neues Feld sichern mußten.
Drittens ist zu beobachten, daß die eigentliche Stoßrichtung des Gesetzespaketes in der Verschärfung der Repression gegenüber MigrantInnen besteht. Schleierfahndung an der Grenze, Sprachtests, verbesserte Abschiebemöglichkeiten sind Zeichen dafür, daß die Wohlstandsfestung Deutschland gegen die Schwächsten aufrüstet, nicht gegen die Terroristen.
Danach wird es die Linke treffen - Erinnern wir uns an Gesetze wie den §129, der ursprünglich gegen die Organisierte Kriminalität eingeführt wurde und nun als 129b gegen Antifas und andere linke Gruppen angewendet wird. Oder an die Hooligangesetze, deren Ausreiseverbote und Meldeauflagen jetzt GlobalisierungskritikerInnen treffen.
Auch die Terrorismusdefinition der EU, die Ende September ausgearbeitet wurde, sollte Anlaß zur Beunruhigung geben.
Danach soll jeder Mitgliedstaat Massnahmen ergreifen, um "absichtlich durch einen Einzelnen oder eine Gruppe gegen einen Staat, dessen Einrichtungen oder Bevölkerung begangene" Straftaten als "terroristische Taten" mit bestimmten Mindeststrafen zu ahnden, wenn sie mit u.a. der Absicht begangen werden, die "politischen, wirtschaftlichen oder sozialen Strukturen" zu bedrohen und stark zu beeinträchtigen oder zu zerstören".
Neben Mord, Entführung oder Erpressung soll dazu schon die widerrechtliche Inbesitznahme oder Beschädigung öffentlicher Einrichtungen, Transportmittel, Infrastrukturen und öffentlichen Eigentums ausreichen; oder aber die Beeinträchtigung oder Verhinderung/Unterbrechung der Versorgung mit Wasser, Elektrizität oder anderen wichtigen Ressourcen, oder "Angriffe durch Verwendung eines Informationssystems" oder auch nur die Drohung mit einer dieser Straftaten. Auch "urban violence", also "Akte städtischer Gewalt" sollen darunter fallen. Diese Terrorismusdefinition ist so weit gefasst, dass darunter selbst militante Straßenproteste wie die in Genua, Brüssel und Barcelona fallen könnten - oder aber Sitzblockaden vor Atomkraftwerken oder politische Streiks in Versorgungsbetrieben.



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Parlamentarische Demokratie in der Praxis - Oder der Beweis, dass Gesetzesgebung doch nicht so langsam ist


Schnell musste eine Lösung her, nach dem 11. September. Die Bundesregierung hat mit den "Terrorismusbekämpfungsgesetzen" einen klaren Weg beschritten: uneingeschränkt wird der Kampf mit dem Terror aufgenommen, sei es mit Soldaten oder, vor der Haustür, mit Begriffen wie "Innere Sicherheit". Doch wird hüben wie drüben Wirkung mit Ursache verwechselt. Und auf dem politischen Parkett geschehen, wie so oft, wundersame Dinge.

"Wankelmütige und Zweifelträger" sollen schweigen, es "müssen Taten folgen", so hörte sich Otto Schily's Brandrede vor dem Bundestag kurz nach den Anschlägen an. Doch ist die Gesetzesgebung bekanntlich kein schnelles Verfahren und da überrascht es doch, wie es dem Bundesinnenministerium innerhalb von drei Monaten gelang, ein üppiges und grundrechtlich fragwürdiges Gesetzespaket durch die Instanzen zu prügeln.

Der erste Teil des "Gesetzesentwurf[es] zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus" wurde schon verabschiedet, als Medien, Bürgerrechtler und Intellektuelle noch ihren Schock verdauten und über zu erwartende Folgen spekulierten. Im sogenannten "Sicherheitspaket I" finden sich primär eine Ausweitung der finanziellen Unterstützung von Institutionen wie dem BKA und dem Bundesamt für Verfassungsschutz (immerhin 500 Millionen DM), aber auch bekannte Forderungen, die bereits mit den Verhandlungen rund um den Islamistenführer und "Kalifen von Köln", Mehtin Kaplan, diskutiert wurden. Es handelt sich dabei um eine Änderung des Vereinsgesetzes, der Aufhebung des sogenannten Religionsprivilegs, nachdem "verfassungsfeindliche" Vereine, welche die "freiheitlich demokratische Grundordnung" der Bundesrepublik in Frage stellen, verboten werden können. Ein Entwurf, dem das Prädikat "Aktionismus" durchaus steht, wenn man die Interpretation bereits bestehender Gesetze durch das Bundesverfassungsgericht kennt. Im Rahmen der "Kaplan-Verhandlungen" forderte das zuständige Gericht eine Änderung in der Strafverfolgung und eine Stärkung der Zusammenarbeit von Bundes- und Landesorganen, um so dem Problem potentiell gefährlicher Vereine Herr zu werden. Ein Verbot solcher Vereine sollte allerdings auch ohne Änderung des Vereinsgesetzes möglich sein. Das Bundesverfassungsgericht teilt diese Annahme.
Der Versuch, das Paket möglichst schnell zu verabschieden, hinterlies Spuren: Der geplante § 129 b des Strafgesetzbuches, der eine "Ausweitung der Strafbarkeit der Unterstützung und Anwerbung von Mitgliedern terroristischer Vereinigungen im Ausland" vorsah, scheiterte bereits an koalitionsinternen Gesprächen, trotz Druck der EU, die, im Hinblick auf die IRA in Nordirland und die wieder verstärkt operierende ETA im spanischen Baskenland, eine Verschärfung ausdrücklich gewünscht hat. Je nach der Definition von Terror hätte nach diesem Paragrafen Nelson Mandela, sobald er den Geltungsbereich deutscher Gesetze betritt, als Terrorist verhaftet werden können. Nach den Anschlägen auf Djerba sah sich die Bundesregierung wieder in Zugzwang und der Bundestag verabschiedete den Paragraphen am 26. April 2002.

Doch ein Gesetzesentwurf reichte nicht, um den vermeintlich gesteigerten Sicherheitsbedürfniss der Menschen in der Bundesrepublik gerecht zu werden. Aus vielen neuen und besonders alten, nicht grundlos abgelehnten, Entwürfen (z.B. einer Ausweitung der Schleierfahndung, also verdachtloser Kontrollen, durch den BGS - in ganz Schlesig-Holstein darf dieser nun aktiv werden oder Sprachtests für Asylbewerber, einer Forderung menschenfeindlicher Natur - mehr unter Die Otto-Kataloge), wurde schnell ein neues Paket geschnürt und auf den Weg gebracht, um möglichst noch vor Jahresende, vom Bundespräsidenten unterschrieben, Gesetzeskraft zu erreichen.
Als Referentenentwurf erreichte das "Sicherheitspaket II" Flüchtlings-, Anwalts-, und Bürgerrechtsverbände und stieß dort auf scharfe Kritik; nicht nur inhaltlicher Natur; auch die Arbeitsweise des Bundesministeriums des Inneren wurde kritisiert: Oft werden solche Entwürfe in einem Gespräch abgestimmt, diesmal war jedoch kein Dialog in Sicht.
Nachdem die Medien ein Forum boten und somit das Thema in eine breitere öffentlichkeit lenkten, und Kritik an dem Entwurf vom Bundesbeauftragten für Datenschutz, Joachim Jacob, und aus dem Bundesministerium der Justiz laut wurde, kam es am 8. November 2001 zu Koalitionsgesprächen zwischen den Regierungsparteien, in denen der Entwurf überarbeitet worden ist. Die als "Verhandlungserfolg der Grünen" ausgelegten änderungen am Gesetzesentwurf entpuppten sich jedoch als harmlose Umformulierungen (z.B. aus "verdachtslose Fahndung" wurde die "Bevollmächtigung zur Datenerhebung"). Doch das Paket war nun reif und ein Kabinettsentwurf.
In der Regel werden Kabinettsentwürfe, die im Bundesrat zustimmungspflichtig sind, zuerst dort in Fachausschüssen und Plenum debattiert und gehen mit einem Votum zurück an die Bundesregierung. Diese kommentiert den Entwurf und gibt sie für das weitere Gesetzesgebungsverfahren an den Bundestag. Natürlich handelt es sich um eine zeitaufwendige Methode, und da das Jahresende nahte und niemand in der Bundesregierung noch ein Quartal warten wollte, brachten die Bundestagsfraktionen von SPD und Grünen einen wortidentischen Entwurf im Bundestag ein, um dort zeitgleich zum Bundesrat das "Sicherheitspaket II" debattieren zu können.
Bereits jetzt zeichnete sich eine grosse Einigkeit zwischen Regierungs- und Unionsfraktionen ab. Keine der drei beantragte im federführenden Innenausschuss des Bundestages eine öffentliche Anhörung zu einem fragwürdigen Gesetzesentwurf (bei der die Fraktionen erst gemeinsam, dann nach Fraktionsstärke, Institutionen und Verbände berufen).
Am 30. November folgte, nach Antrag der Fraktionen von PDS und FDP, die öffentliche Anhörung im Innenausschuss. Auch hier kritisierten die geladenen Verbände das schnelle Vorgehen der Politik und den daraus resultierenden Mangel an Zeit - sie hatten drei Tage sich mit dem aktuellen Entwurf auseinanderzusetzen. Das "Sicherheitspaket II" selbst wurde heftigst kritisiert. Im folgenden handelten sich die innenpolitischen Sprecher der SPD-Fraktion sogar ärger von Bundesinnenminster Schily ein, weil sie Bürgerrechtsverbände und keine Institutionen wie das Bundeskriminalamt oder das Bundesamt für Verfassungsschutz geladen hatten. Otto Schily selbst war bei der Anhörung nicht im Ausschuss.
Zeitgleich tagte eine Arbeitsgemeinschaft, an welcher der Bundesinnenminister und der Vertreter der Unionsparteien, der bayrische Innenminister Günther Beckstein, teilnahmen, um sich über den Standpunkt des Bundesrates zu einigen. Bei der Schlussabstimmung werden 32 änderungen in den Entwurf übernommen.
Am Mittwoch, dem 5. Dezember 2001 tagte das Bundeskabinett abschliessend über den Gesetzesentwurf. Nach den zahlreichen änderungen werden sich die Bundesminister nicht einig und fällen somit keinen Beschluss. Dies brachte den Zeitplan durcheinander und das Gesetz lief Gefahr, nicht vor Jahresende die Unterschrift des Bundespräsidenten zu erhalten. Denn laut der Geschäftsordnung vom Innenausschuss des Bundestages muss ein Entwurf bis zum vorhergehenden Freitag, 12 Uhr (also bis zum 7. Dezember) den Mitgliedern des Ausschusses vorliegen. Um dies zu vermeiden, handelten die innenpolitischen Sprecher der Fraktionen einen Deal aus: Der Entwurf kommt zu spät und darf dennoch im Ausschuß abgestimmt werden.
Die Mitglieder des Ausschusses erhielten am Montag, dem 10.12 die Kabinettsvorlage. Am Dienstag, dem 11.12 gegen 20:25 Uhr wurden die änderungsanträge vorgelegt. Am Mittwoch, dem 12. Dezember 2001 tagte der Innenausschuss des Bundestages ab 8:00 Uhr morgens.
Da an diesem Tag auch das Plenum des Bundestages tagt, erhielt der Innenausschuss eine Sondergenehmigung von Bundestagspräsident Wolfgang Thierse. Trotzdem regte sich Unmut: das Paket ist sehr üppig und muss einige änderungsanträge über sich ergehen lassen. Obwohl Rot/Grün, wenn nötig, die Nacht durcharbeiten will, einigten sich die Fraktionen auf eine zweistündige Lesepause: Die Mitglieder hatten offensichtlich den Entwurf und die Anträge, aus Zeitmangel, nicht gelesen. Die Abstimmung selbst verlief nicht minder spektakulär: Die Oppositionsparteien ziehen vorher aus dem Ausschuss (selbes gilt auch für die Abstimmung im Rechtsausschuss) und überliessen den Regierungsfraktionen das Feld. Der Gesetzesentwurf wurde im Innenausschuss angenommen.
Am 15. Dezember stimmte der Bundestag mit den Stimmen der Unionsfraktion dem "Gesetz zur Bekämpfung des Terrorismus" zu. Mit der Zustimmung des Bundesrates vom 20. Dezember und der folgenden Unterschrift durch Bundespräsident Johannes Rau hat das Paket zum 1. Januar 2002 Gesetzeskraft.

Damit ist das Thema "Innere Sicherheit" noch nicht von der bundespolitischen Tagesordnung. Bereits Ende 2001 spricht der Berliner Beauftragte für Datenschutz Garstka von einem "Sicherheitspaket III", welches beispielsweise die Aufnahme konkreter biometrischer Daten in Ausweise beinhalten wird. Ebenfalls zu dieser Zeit wurden aus CSU-Kreisen Worte laut, die Bundeswehreinsätze im Inneren befürworten. Dies ist bereits auf der politischen Agenda und wird diskutiert. Aus der bayrischen Union kommt auch die Idee, Terrorismusverdächtigte in speziellen Internierungslagern unterzubringen, eine 24-Stunden Beobachtung koste zu viel Geld.

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Vermessene Ausländer

MigrantInnen gehören zu der am besten überwachten Gruppe von Menschen in der BRD. Mit dem Ausländerzentralregister versucht der deutsche Staat sich an der Totalüberwachung - denn nur bei kompletter Kontrolle kann auch bestmöglich abgeschoben werden.

In den leider viel zu wenig beachteten Antiterrorgesetzen Otto Schilys nach dem 11.9., dem sog. Otto-Katalog, taucht immer wieder ein Begriff auf - das Ausländerzentralregister (AZR). Beheimatet im Bundesverwaltungsamt in Köln-Riehl, ist das AZR die umfangreichste Datensammlung in Deutschland. Von mittlerweile 12 Mio. MigrantInnen werden dort neben den Grunddaten wie Geburtsdatum, Wohnort und Beruf, auch Angaben zum Aufenthaltsstatus, dem Stand des Asylverfahrens, eventuellen Einbürgerungsbestrebungen oder Vorstrafen in ihren Herkunftsländern gespeichert. Außerdem werden aufgrund Ausländergesetz Daten zum Vollzug der Ehe, die Wohnungsgröße, das Maß der erreichten Integration, die genaue Art und Weise des Lebensunterhalts erhoben, gespeichert und ausgewertet, ein kompletter Lebenslauf.
Mit dem Otto-Katalog neu dazu gekommen ist die Religionszugehörigkeit - ein klarer Verstoss gegen die verfassungsmäßig garantierte Religionsfreiheit, heftigst aber erfolglos kritisiert vom Bundesjustizministerium. Desweiteren finden polizeiliche Erkenntnisse den Weg in die Datenbanken.
Nachdem die 1938 eingeführte Ausländerzentralkartei aus kaum verständlichen Gründen einen schlechten Ruf hatte, wurde schon 1953 der Ruf nach “einer verstärkten überwachung der Ausländer im Bundesgebiet“ wieder laut, und ein Neuversuch unter dem Namen Ausländerzentralregister (AZR) unternommen. 1967 wurde das AZR als eine der ersten Datensammlungen auf automatische Datenverarbeitung umgestellt und 1990 auf Betreiben des Bundesamts für die Anerkennung von ausländischen Flüchtlingen (BAFl) die Vereinheitlichung der Länderdatenbanken der Systeme Asyl online (ASYLON) und des AZRs vollzogen.
Eine gesetzliche Grundlage für das Register wurde aber erst mit dem „Gesetz über das Ausländerzentralregister“ (AZRG) im Jahre 1994 geschaffen, welches das AZR im nachhinein legalisiert - vorher gab es einen quasi rechtsfreien Raum, in dem die Daten illegal gesammelt wurden.
Auch die generelle erkennungsdienstliche Behandlung, d.h. die Abnahme von Fingerabdrücken von jedem Flüchtling, einer Behandlung, die bei Inländern nur im Rahmen von Ermittlungsverfahren möglich ist, wurde erst nachträglich in Gesetz gegossen - gleichzeitig wurde 1992 die Fingerabdruckkartei AFIS (Automatisches Fingerabdruck-Identifizierungssystem) gestartet, die ebenfalls mit dem AZR gekoppelt ist. Diese darf inzwischen auch ohne jede Einschränkung für polizeiliche Spurenabgleiche genutzt werden - das heisst im Klartext, dass beim Fund von Fingerabdrücken an einem Tatort diese zunächst mit den 12 Mio. Fingerabdrücken der MigrantInnen abgeglichen werden können. Zur Zeit wird versucht, eine europäisch vereinheitlichte Fingerabdruckdatei mit dem Namen EURODAC zu schaffen.
Weiter aufgestockt werden soll das AZR zum einen durch die biometrischen Merkmale von Hand und Gesichtsform sowie durch Sprachdatenbestände, um besser bestimmen zu können, ob ein Flüchtling tatsächlich aus dem Land kommt, aus dem er vorgibt zu sein. Dieses Verfahren ist nicht nur wissenschaftlich umstritten, sondern führt letztlich dazu, dass ein Sprachwissenschaftler darüber entscheidet, ob ein Mensch Asyl beantragen kann.
Auf die Datenbanken des AZR haben zum einen die Ausländer- und Grenzbehörden Zugriff, aber auch die Auslandsvertretungen, der Bundesgrenzschutz, die Justizbehörden, das Bundeskriminalamt (BKA) und neuerdings mit dem Otto-Katalog auch der Verfassungsschutz und der Bundesnachrichtendienst. Der Zugriff der letzten beiden ist zusätzlich problematisch, weil dadurch sämtliche Flüchtlinge in das geheimdienstliche Blickfeld geraten. Alle Asyl- und Ausländerbehörden können von sich aus Daten an die Verfassungsschutzämter weitergeben - ohne dass eine spätere Weitergabe der Daten an Verfolgerstaaten ausgeschlossen wäre. Aufgrund eines Beschlusses der Regierungs- und Länder-Innenministerkonferenz hat nach dem 11.9.01 auch das FBI (informellen) Zugriff auf das AZR.
Über eine AZR-Abfrage haben einige Behörden auch Zugriff auf Polizeierkenntnisse, die sie auf direktem Wege von der Polizei nicht erhalten dürften, unter Umständen sogar Arbeitsämter. Es ist ebenfalls nicht ausgeschlossen, dass ausländische Stellen, z.B. das türkische Militär, sich über in der Bundesrepublik lebende Staatsangehörige informieren können.
Umgekehrt sind die AZR-Daten für das BKA komplett einsehbar und werden mit der INPOL-Fahndungsdatei des BKA verknüpft. In dieser Datei werden personenbezogene Daten verarbeitet, soweit es sich um Straftaten mit länderübergreifender, internationaler oder erheblicher Bedeutung handelt. 1982 entfielen von den ca. 200 000 Fahndungsnotierungen in der INPOL-Personenfahndung allein 115000 auf AusländerInnen, die abgeschoben werden oder denen die Einreise verweigert werden sollte.
Über eine sogenannte Gruppenauskunft ist es Polizei und Geheimdiensten möglich, die Daten einer bestimmten Gruppe von MigrantInnen zur Durchführung einer Rasterfahndung (z.B. bei 15-18 jährigen) zu erhalten. Dafür muss noch nicht mal eine konkrete Gefahr im Einzelfall bestehen, es reicht eine abstrakte Gefahr (z.B. aufgrund einer spezifischen politischen Weltlage).
Inwieweit das Ausländerzentralregister langfristig komplett in die europäischen Strukturen eingebettet wird bzw dort aufgeht, lässt sich noch nicht ganz absehen, eine Vereinheitlichung der verschiedenen Datenbanken des AZR mit denen der anderern europäischen Staaten im Schengener Infosystem (SIS) ist jedoch erklärtes Ziel der europäischen Innenminister.

Das Ausländerzentralregister (bzw. das SIS) ist aus vielerlei Gründen wichtig. Als Datensammlung erfüllt es als den Zweck, MigrantInnen in einer Weise zu durchleuchten, die es dem Staat erlaubt, möglichst viele MigrantInnen nach rassistisch-diskriminierenden Merkmalen auszusortieren und abzuschieben. Sei es schon direkt an der Grenze, weil bereits ein Datenbestand vorliegt, der für den Flüchtling negativ ausgelegt werden kann, sei es durch Sprachtests, mit denen ein vermeintlicher „Asylmissbrauch“ nachgewiesen werden soll. Dass mehr als die Hälfte aller Personenfahndungen von BKA mit Hilfe der INPOL-Dateien zur Abschiebung bzw. zur Verhinderung der Einreise ausgelegt sind, macht nochmal deutlich, welchen Stellenwert die Datenbanken für die Abschiebemaschinerie haben - AZR und Schengener Infosystem sind wichtige Bestandteile der europäischen Mauer gegen MigrantInnen.
Darüber hinaus ist die Sonderbehandlung der MigrantInnen darauf ausgelegt, die nationalistische und rassistische Konstruktion von deutsch/nichtdeutsch zu manifestieren.
Die Inanspruchnahme des Grundrechts auf Asyl macht den Menschen zu einem potentiellen Verbrecher. Jeder Schritt, den eine MigrantIn in Deutschland macht, wird überwacht, erfasst und kategorisiert. Bei einem polizeilichen Spurenabgleich sind es die Fingerabdrücke von Flüchtlingen, die zuerst abgeglichen werden. Schliesslich ist „der Ausländer“ kriminell, der Generalverdacht also nur folgerichtig.
Diese institutionelle Diskriminierung, die im AZR angelegt ist, veranlasste 1995 neun Betroffene, beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde einzureichen. Bezeichnend, dass die Verfassungsbeschwerde bis heute nicht verhandelt wurde. Die Bremer Zeitschrift für In- und AusländerInnen „Die Stimme“ fasst es knapp zusammen: „Seit ´53 sammelt der Staat Daten über MigrantInnen, die er über Deutsche nicht sammeln darf.
Da MigrantInnen keine nennenswerte Lobby haben, sind sie ohne weiteres als Opfer zur Erprobung neuer überwachungs- und Datensammlungstechnologien zu gebrauchen. Das betrifft z.B. die Möglichkeiten der Biometrie und ihre Nutzung als Abgleichverfahren bei Kriminalfällen. Für die „deutsche“ Bevölkerung wurde diese aufgrund von Protesten zunächst aufgeschoben - für MigrantInnen gilt sie schon jetzt.

Literatur:
Busch, Heiner - Hart an der Grenze - Technische Aufrüstung für die Abschottungspolitik, in: CILIP 60 (2/98)
FoeBud e.V. - BigBrotherAward der Kategorie "Lebenswerk" an das Bundesverwaltungsamt in Köln für sein Ausländerzentralregister", http://www.bigbrotheraward.de/2000/.life/index.html
Gössner, Rolf - Wenn die staatliche Hochrüstung selbst zu einer Gefahr für die Bürger und ihre Grundrechte wird, Frankfurter Rundschau 05.12.2001
La Grotta, Luigi - Migranten und Datenschutz, in: Stimme, Zeitschrift für In- und AusländerInnen im Lande Bremen (7-8/98)
Weichert, Thilo - Ausländererfassung in der Bundesrepublik, in: CILIP 45 (2/93)

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